Seminare
Das neue Bauvertragsrecht - Schwerpunkt: Architekten- und Ingenieurvertrag
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
BÖRGERS Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin und Hamburg
Zum 01.01.2018 tritt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Durch dieses Gesetz wird erstmalig in Deutschland das Bau- sowie das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht im BGB eigenständig gesetzlich geregelt. Gleichzeitig treten für den Bauvertrag relevante Änderungen des allgemeinen Werkvertragsrechts in Kraft. In diesem Seminar werden die Inhalte der gesetzlichen Neureglung dargestellt, wobei der Schwerpunkt auf der Darstellung der Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag liegen wird.
- Überblick über die gesetzliche Neuregelung
- Definition der Vertragstypen; vertragstypische Leistung
- Insbesondere: „Zielfindungsphase“ beim Architekten- und Ingenieurvertrag
- Anordnungsrechte des Auftraggebers
- Vergütungsfolgen von Änderungsanordnungen
- Änderungsanordnung und Einstweilige Verfügung
- Abschlagszahlungen
- Kündigung und Kündigungsfolgen (insbesondere Sonderkündigungsrecht im Architekten- und Ingenieurvertrag)
- Abnahme (Neuregelung der Abnahmefiktion; Teilabnahmen im Architekten- und Ingenieurvertrag)
- Zustandsfeststellungen nach Abnahmeverweigerung
- Einschränkung der gesamtschuldnerischen Haftung der Architekten und Ingenieure
- Überblick zur Reform des Verbraucherbaurechts
- Überblick Reform des Bauträgerrechts
- Überblick Haftung für fehlerhafte Baustoffe in der Leistungskette
Architekten, Ingenieure, Fachplaner, Vertreter von privaten und öffentlichen Auftraggebern (Behörden), Rechtsanwälte für Bau- und Architektenrecht, Bauträger u.a.m.
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