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Bereich 8

Seminare

Seminar:

Das hochaktuelle Seminar zur ImmoWertA (Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertA) - mit zwei Referenten

IfKb Sachverständigen- und Gutachterwesen
Dipl.-Ing. Andreas Jardin und Dipl.-Ing. Robert Krägenbring
315,00 €
12.10.2023 03:54
18.12.2023 03:10

Am 1. Januar 2022 trat die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 in Kraft. Durch die Verordnung soll gewährleistet werden, dass insbesondere die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen für die Verkehrswertermittlung erforderlichen Daten nach bundesweit einheitlichen Grundsätzen erfolgt und dass die Verkehrswertermittlung nachvollziehbar und modellkonform vorgenommen wird.

Die vollständig neu konzipierte ImmoWertV 2021 integriert die bisherigen Richtlinien zur Wertermittlung. Mit Inkrafttreten der ImmoWertV 2021 sind die bisherigen Richtlinien gegenstandslos geworden.

Die Anwendungshinweise zur ImmoWertV – die ImmoWertA – betreffen den Vollzug der Immobilienwerter-mittlungsverordnung, der nach Artikel 84 Absatz 1 GG in der alleinigen Zuständigkeit der Länder liegt. Die Anwendungshinweise enthalten Aussagen, die zum Verständnis der Verordnung und zu ihrer einheitlichen Anwendung beitragen sollen. Grundlage dabei ist ein breiter Konsens verschiedener in der Wertermittlung tätiger Expertinnen. Die ImmoWertA soll im Gegensatz zu den bisherigen Richtlinien keine vom Aufbau der Verordnung unabhängige Darstellung insbesondere von Verfahrensweisen beinhalten, sondern sich jeweils auf konkrete Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung beziehen.

Die ImmoWertA wurde durch die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eingesetzte Arbeitsgruppe “AG ImmoWertA“ aus Vertretern von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Fachverbänden beraten. Eine abschließende Länder- und Verbändebeteiligung wurde durchgeführt. Die Umsetzung der Anwendungshinweise liegen in der alleinigen Zuständigkeit der Länder. Die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz hat die Muster-Anwendungshinweise am 20. September 2023 zur Kenntnis genommen.

Seminarform:

Im Teamteaching wird das eigentlich „trockene“ Thema lebendig, anschaulich und sehr spannend präsentiert. Teilweise werden unterschiedliche Standpunkte kontrovers erörtert. Hintergründe werden dargelegt. Der Praxisbezug zum Wertermittler und dem Modellbetreiber (i.d.R. Gutachterausschüsse) wird durch den unterschiedlichen beruflichen Hintergrund der Vortragenden gewährleistet.

 

  • Einführung  –   Das neue Wertermittlungsrecht seit 2022   -   Die neue ImmoWertV und die ImmoWertA
     
  • Hinweise der ImmoWertA im Detail

- Zu ImmoWertV Teil 1 Allgemeines  -  Die Grundsätze der Grundsätze, u.a.:

§ 9 ImmoWertV - Eignung und Anpassung der Daten; Herkunft der Daten -
Die Zentrale Vorschrift der ImmoWertV

§ 10 ImmoWertV – Modellkonformität
 

- Zu ImmoWertV Teil 2  -  Für die Wertermittlung erforderliche Daten; Maßgaben für die Gutachterausschüsse, u.a.:

§ 12 ImmoWertV Allgemeines zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten - 
zentrale Grundsätze für die Gutachterausschüsse

§ 13 - 17 ImmoWertV; Materielle Vorgaben zur Ermittlung der Bodenrichtwerte -
nunmehr verbindlich für alle Gutachterausschüsse
 

- ImmoWertV Teil 3

besondere Grundsätze zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren
 

- ImmoWertV Teil 4; Bodenwertermittlung; grundstücksbezogene Rechte und Belastungen:

Das ist neu in der ImmoWertV

  • Fazit/Ausblick

Öffentlich bestellte und vereidigte sowie freie Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Mitarbeiter von Kreditinstituten und sonstige (Bau- und Immobilien-) Sachverständige, die sich mit Bewertungsfragen - wie z. B. der Immobilienwertermittlung - beschäftigen

Andreas Jardin

Architekt und Immobilienökonom (ebs); von der Architektenkammer NRW öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

     und

Robert Krägenbring

Referent für Bodenmanagement im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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