Das Ertragswertverfahren gemäß ImmoWertV: ein Praxisbeispiel mit Besonderheiten - mit einem neuen Beispiel
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Das Ertragswertverfahren ist in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in den §§ 17 – 20 normiert. Im Entwurf der neuen ImmoWertV 2021 ist das EW-Verfahren in Teil 1, Abschnitt 3, § 6 und im Teil 3, Abschnitt 2, § 26 - 34 geregelt. Der Grundsatz der Modellkonformität erfordert von den Sachverständigen, die in unter- schiedlichen Regionen tätig sind und auf die Daten der Gutachterausschüsse zurückgreifen, große Aufmerksamkeit wenn es darum geht, die abgeleiteten Daten modellkonform im Ertragswertverfahren zu verwenden, da die bisher in der Ertragswertrichtlinie, Anlage 2 angegebenen Modellparameter überwiegend den Charakter von „Empfehlungen“ haben; die konkrete Vorgehensweise unterscheidet sich deshalb in der Folge nämlich von Gutachterausschuss zu Gutachterausschuss oder - mindestens – von Bundesland zu Bundesland.
Eine größere bundesweite Vereinheitlichung und Verbindlichkeit wird zwar mit der Novellierung des Wertermittlungsrechts (ImmoWertV und –A 2021) angestrebt, ist aber noch nicht in endgültiger Form verabschiedet, geschweige denn in den Ableitungsmodellen der bundesdeutschen Gutachterausschüsse umgesetzt.
Dieses Seminar soll daher Gelegenheit bieten, die Herleitung der Eingangsdaten und ihre modellkonforme Verwendung im Ertragswertverfahren anhand eines Praxisbeispiels aus Nordrhein-Westfalen in allen Einzelschritten nachzuvollziehen. Unterschiede zur Vorgehensweise in anderen Gutachterausschüssen in der BRD sowie die Problematik nicht vorhandener Daten sollen dabei ebenfalls zur Sprache kommen.
Zwischendurch sowie im Anschluss können Sie Fragen stellen, die unsere Referentin gerne beantwortet.
1. Das Ertragswertverfahren als normiertes Verfahren
- kurze Wiederholung der geltenden gesetzlichen Grundlagen und Ausblick auf das EW-Verfahren gemäß ImmoWertV 2021
2. Vorstellung des – anonymisierten - Praxisobjekts und der konkreten Datengrundlagen
    (NRW, Stadt X)
- Lagequalitäten, Objekteigenschaften, Immobilienmarktgeschehen, GMB, Mietspiegel etc. ...
3. „Schritt-für-Schritt“ – Erarbeitung des Ertragswertes der Immobilie
- Herleitung von Eingangsdaten, Durchführung des Verfahrens bis zum (vorläufigen) Ertragswert (boG´s sind in diesem Seminar kein vorrangiges Thema)
Das Seminar richtet sich an Freie Bewertungssachverständige, Bewerter/Gutachter in kommunalen, staatlichen, kirchlichen oder privaten Grundstücks-, Liegenschafts- und Finanzverwaltungen, Mitglieder von Gutachteraus- schüssen bei Städten und Landkreisen, Mitarbeiter bei Bauträgern/Bauunternehmen, Investoren und Maklern, Immobilienbewerter bei Kreditinstituten und Versicherungen.
Dipl.-Ing. Katrin Valerius Architektin AKNW
Zertifizierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die IQ-ZERT GmbH, Mitglied im Prüfungsgremium, Dozentin
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TagOrtReferent
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19.11.2025(von 09:00 bis 12:30 Uhr)Online-Seminar - eine Halbtagsveranstaltung,
Downloads für Grundstücks- und Immobilienbewerter
 IfBS-Synopse 2 aktuell - Synoptische Erläuterungen der ImmoWertV 2021 durch die ImmoWertA 2023 (aktuell)
            
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 ImmoWertA 2023: von der Städtebau-Fachkommission des BMWSB am  20.09.2023 zur Kenntnis genommen
            
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 IfBS-Synopse 4 aktuell - Synoptische Gegenüberstellung des 3. Entwurfs der ImmoWertA 2021 vom 22.12.2021 und des 6. Entwurfes der ImmoWertA  vom 20.09.2023
            
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 IfBS-Synopse 3 zur BelWertV vom 04.10.2022, in Kraft getreten am 08.10.2022
            
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 2. Referentenentwurf ImmoWertV 2021 (vom 01.02.2021) veröffentlicht am 12.05.2021
            
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