Das Ertragswertverfahren gemäß ImmoWertV: ein Praxisbeispiel mit Besonderheiten
Das Ertragswertverfahren ist in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in den §§ 17 – 20 normiert. In der neuen ImmoWertV 2021 ist das EW-Verfahren in Teil 1, Abschnitt 3, § 6 und im Teil 3, Abschnitt 2, § 26 - 34 geregelt. Der Grundsatz der Modellkonformität erfordert von den Sachverständigen, die in unterschiedlichen Regionen tätig sind und auf die Daten der Gutachteraus-schüsse zurückgreifen, große Aufmerksamkeit wenn es darum geht, die abgeleiteten Daten modellkonform im Ertragswertverfahren zu verwenden, da die bisher in der Ertragswertrichtlinie, Anlage 2 angegebenen Modellparameter überwiegend den Charakter von „Empfehlungen“ haben; die konkrete Vorgehensweise unterscheidet sich deshalb in der Folge nämlich von Gutachterausschuss zu Gutachterausschuss oder - mindestens – von Bundesland zu Bundesland.
Eine größere bundesweite Vereinheitlichung und Verbindlichkeit wird zwar mit der Novellierung des Wertermittlungsrechts (ImmoWertV und –A 2021) angestrebt, ist aber noch nicht in endgültiger Form verabschiedet, geschweige denn in den Ableitungsmodellen der bundesdeutschen Gutachterausschüsse umgesetzt.
Dieses Seminar soll daher Gelegenheit bieten, die Herleitung der Eingangsdaten und ihre modellkonforme Verwendung im Ertragswertverfahren anhand eines Praxisbeispiels aus Nordrhein-Westfalen in allen Einzelschritten nachzuvollziehen. Unterschiede zur Vorgehensweise in anderen Gutachterausschüssen in der BRD sowie die Problematik nicht vorhandener Daten sollen dabei ebenfalls zur Sprache kommen.
Zwischendurch sowie im Anschluss können Sie Fragen stellen, die unsere Referentin gerne beantwortet.
| Referentin: 
 | Dipl.-Ing. Katrin Valerius Architektin AKNW | 
| Termine: | 07.05.2025 vormittags | 
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Downloads für Grundstücks- und Immobilienbewerter
 IfBS-Synopse 2 aktuell - Synoptische Erläuterungen der ImmoWertV 2021 durch die ImmoWertA 2023 (aktuell)
            
            IfBS-Synopse 2 aktuell - Synoptische Erläuterungen der ImmoWertV 2021 durch die ImmoWertA 2023 (aktuell)
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 ImmoWertA 2023: von der Städtebau-Fachkommission des BMWSB am  20.09.2023 zur Kenntnis genommen
            
            ImmoWertA 2023: von der Städtebau-Fachkommission des BMWSB am  20.09.2023 zur Kenntnis genommen
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 IfBS-Synopse 4 aktuell - Synoptische Gegenüberstellung des 3. Entwurfs der ImmoWertA 2021 vom 22.12.2021 und des 6. Entwurfes der ImmoWertA  vom 20.09.2023
            
            IfBS-Synopse 4 aktuell - Synoptische Gegenüberstellung des 3. Entwurfs der ImmoWertA 2021 vom 22.12.2021 und des 6. Entwurfes der ImmoWertA  vom 20.09.2023
            pdf, 13.7M, 5002 downloads
 IfBS-Synopse 3 zur BelWertV vom 04.10.2022, in Kraft getreten am 08.10.2022
            
            IfBS-Synopse 3 zur BelWertV vom 04.10.2022, in Kraft getreten am 08.10.2022
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 2. Referentenentwurf ImmoWertV 2021 (vom 01.02.2021) veröffentlicht am 12.05.2021
            
            2. Referentenentwurf ImmoWertV 2021 (vom 01.02.2021) veröffentlicht am 12.05.2021
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